Die Victoria-Fahrradralley

Schlagwort: Radsport

Zu Ostern hatte sich der Victoria Lauenau etwas ausgedacht – eine Fahrradrallye mit kniffeligen Fragen, aus deren Antworten sich jeweils der nächste Zielpunkt ergibt. Leider war das Wetter über Ostern seeeeeehr wechselhaft und nur wenige Unerschrockene sattelten ihr Zweirad und radelten in rauher Witterung den Parcours. Immerhin konnten alle Teilnehmer mit dem richtigen Lösungssatz („Frohe Ostern 2021 wünscht VL Volleyball!“) sich über ein Victoria-Badelaken für den Sommer freuen!

Badehandtücher gibt es also nicht mehr zu gewinnen. Wenn Ihr aber dennoch Lust habt, die nicht-österliche Fahrradrallye zu fahren könnt Ihr Euch hier immer noch die PDF-Routenbeschreibung herunterladen, die Euch von Zielpunkt zu Zielpunkt leitet: An jeder Station gibt es interessante Fragen zu beantworten, bei denen man nicht nur manch Interessantes über die Schaumburger Gegend lernt. Die Antworten beinhalten, als Längen - und Breitengradkoordinaten verschlüsselt, gleichzeitig die Lage des nächsten Zielpunktes. Am besten nehmt Ihr ein Mobiltelefon mit einer App wie „Google Maps“ oder ähnlich mit, die Euch den Zielpunkt auf einer Karte anzeigen können. Versucht es einfach mal mit dem Beispiel unten.

Viel Spaß wünscht Euch die Volleyballabteilung des SV Victoria Lauenau

Das Kleingedruckte:

  • Zu dieser Radtour werden von uns (dem Orgateam im SV Victoria Lauenau) lediglich organisatorische Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.
  • Die Fahrradtour wird ausschließlich auf privater Basis als Einzelperson oder in Personen-gruppen aus einem Haushalt in jeder Hinsicht freiwillig und auf eigenes Risiko durchgeführt.
  • In jedem Fall sind die aktuell gültigen Corona-Regelungen im Landkreis Schaumburg einzuhalten!
  • Das Orgateam ist nicht verantwortlich für das Verhalten oder die Fahrweise der mitfahrenden Personen.
  • Im Falle von Beschädigungen, eines Unfalls oder Verlustes sind dafür einzig und allein die daran beteiligten Personen verantwortlich. In keiner Weise kann das Orgateam für entstandene Schäden zur Verantwortung gezogen oder haftbar gemacht werden, es sei denn, es liegt nachweislicher Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Orgateams vor.

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